Emaileintrag

Info zum Baulärm der AKN

Nach Auskunft der Bauleitung der Bahn soll der Baulärm, der vergangene Nacht die meisten Anwohner kaum schlafen ließ, heute Mittag gegen 12:00h beendet sein.
Es war eine einmalige Aktion und soll nicht wieder vorkommen. Lediglich in der kommenden Woche wird es noch zu ähnlichem Lärm kommen, dies dann aber nur in der Tagschicht und auch nicht mehr am Wochenende.
Der Vorstand wird sich zusammensetzen, um über vergangene Nacht zu sprechen und inwieweit wir dagegen vorgehen können.

2 Kommentare

  • Susana Alves

    Hallo zusammen,

    in der Nacht vom 16. april auf den 17.april haben die trotz obiger Aussage vom Bauleiter dennoch nachts (Foto und Videoauhnahmen um 1:42 Uhr gemacht) gearbeitet und dabei wieder grossen Lärm veranstaltet.
    Insbesondere störend ist dabei der Hinweiston vom Rückwärtsgang der Maschinen.

    LG

  • Sven Rehder

    Moin Frau Alves,

    wir haben das Thema innerhalb des Vorstands besprochen und denken, dass wir als Vorstand nichts ausrichten können.

    Die Lärmbelästung ist für einzelne Anwohner auf der Seite der Straße zwar mehr als unzumutbar, aber er betrifft nicht die gesamte Siedlung.
    Ich kann Sie sehr wohl verstehen, auch wir auf der anderen Straßenseite hören natürlich diesen wahnsinnigen Lärm – für mich kaum vorstellbar, wie es auf der anderen Seite der Straße direkt vorm Schlafzimmerfenster sein muß.

    Ich habe sehr viel im Internet zwischenzeitlich recherchiert und es besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, dass die Bahn Hotelgutscheine für die betroffenen Anwohner ausstellt. Die Frage ist, ob dies weiterhilft.
    Es gab meines Wissens bisher noch keine richterliche Entscheidung, dass die Arbeiten der Bahn während der Bauphase untersagt wurden oder dass die Bahn zu monetären Schadensersatzansprüchen verdonnert wurde.

    Eine Klage gegen die Bahn wäre nach unserer Auffassung also nur in Einzelfällen über die eigene Rechtsschutzversicherung möglich und nicht als Sammelklage über den Verein Lampestraße e. V.

    Das ist aber nicht in Stein gemeißelt – dies sind nur unsere persönlichen Recherchen bzw. „Erfolgsaussichten“. Fragen Sie bitte gern bei Ihrer Rechntsschutzversicherung nach. Dort befinden sich Anwälte, die sich mit Sicherheit besser mit dem Thema auskennen als unsereiner.

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