Emaileintrag

Einsatz von Webcams oder smarten Türklingeln

Wer Angst vor Langfingern und anderen unwillkommenen Eindringlingen hat, kann sein Grundstück videoüberwachen.
 
Das ist grundsätzlich erlaubt. Eine Videokamera kann durch Abschreckung vor Einbruch und Sachbeschädigung schützen oder Beweise im Falle einer Straftat sammeln. 
Achtet aber darauf, dass durch die Überwachungsanlage nicht eure Nachbarn bespitzelt werden oder den öffentlichen Verkehrsraum überwachen.
Hierzu zählt auch der gesamte Stichweg!
 
Es gibt einiges darüber nachzulesen, wie die Rechtsprechung darüber aussieht.
Ich habe das mal in 2 PDF zusammengefasst.
 
 

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